Sachverständiger für Reinraumtechnik – Prof. Dr. Horst Weißsieker
Prof. Dr. Horst Weißsieker ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Reinraumtechnik der Industrie- und Handelskammer zu Köln. Er erstellt Gerichtsgutachten, Privatgutachten und Schiedsgutachten.
Gerichtsgutachten als Sachverständiger für Reinraumtechnik
Ein Gerichtsgutachten wird ausschließlich durch die Berufung eines Sachverständigen durch das Gericht beauftragt.
In der Reinraumtechnik führen die vielen beteiligten Gewerke und die wechselseitigen Abhängigkeiten regelmäßig zu Problemen: bei der Projektdefinition, bei der Umsetzung der Planungsvorgaben in der Praxis und bei der Abnahme. In diesen Fällen leistet ein Sachverständiger mit seiner Schnittstellenkompetenz einen wichtigen Beitrag zur Lösung des Problems, die von allen Beteiligten akzeptiert wird. Als öffentlich bestellter Sachverständiger für Reinraumtechnik hat Prof. Dr. Horst Weißsieker seine „besondere Sachkunde“ und überdurchschnittliche Fachkenntnis in der Reinraumtechnik nachgewiesen. Er erstattet seine Gutachten absolut unabhängig. Der Fachmann greift dabei auf sein Wissen um die gültigen Regelwerke wie die Richtlinienreihe VDI 2083 oder die internationale Normenreihe ISO 14644 zurück. Er verbindet sie mit seiner Kenntnis technologiespezifischer Vorgaben wie den GMP-Regularien der Pharmazie oder den SEMI-Standards der Halbleitertechnologie.
Das Sachverständigen-Honorar regelt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
Privatgutachten
Ein Privatgutachten kann Sie in außergerichtlichen Prozessen sowie vor Gericht als Beweismittel absichern. Auftraggeber sind Unternehmen oder Organisationen. Ziel ist es, einen Streitfall außergerichtlich zu klären. Als Sachverständiger für Reinraumtechnik schließt Prof. Dr. Horst Weißsieker in diesem Fall einen Werkvertrag mit dem Auftraggeber. Das Honorar ist frei vereinbar.
Kommt es später dennoch zu einem Gerichtsverfahren, gilt das dem Gericht vorgelegte Privatgutachten als Parteivortrag. Es liefert dem Gericht eine begründete, fachlich einwand- und zweifelsfreie Stellungnahme. Beauftragt das Gericht seinerseits einen Sachverständigen, muss der das Privatgutachten in seine Begutachtung einbeziehen.
Prof. Dr. Horst Weißsieker erstellt regelmäßig Privatgutachten zu reinraumtechnischen Anlagen und Ausführungen. Durch seine jahrelange Praxiserfahrung liefern seine Gutachten nicht nur eine theoretische, sondern eine vor allem realistische und praxisnahe Grundlage für weitere Diskussionen.
Schiedsgutachten
Auch bei einem Schiedsgutachten geht es darum, den Gang vor ein Gericht zu vermeiden. Werden sich die Vertragsparteien nicht einig, können sie im Rahmen eines Schiedsgutachtens Prof. Dr. Horst Weißsieker als fachkundigen und neutralen Sachverständigen für Reinraumtechnik einschalten. In diesem Fall stellt er den umstrittenen Sachverhalt für beide Vertragspartner verbindlich fest. Mit der Schiedsgutachtenvereinbarung verpflichten sich die Vertragspartner, die Streitfragen nicht vor Gericht zu bringen, sondern sie mit Hilfe des Schiedsgutachters zu klären. Eine solche Schiedsgutachtenvereinbarung kann auch noch während eines laufenden Prozesses als gerichtlicher Vergleich getroffen werden.
Der Schiedsgutachter vereinbart seine Vergütung frei mit den Parteien. Eine staatliche Gebührenordnung für Schiedsgutachter gibt es nicht. Ist nichts anders vereinbart, tragen die Vertragsparteien die Kosten eines Schiedsgutachten je zur Hälfte.